BK4-21-061 Beschlusskammer 4
Freistellung Netzentgelte

EnWG; § 118 Abs. 6
Veröffentlichung eines Antrages der RWE Power Aktiengesellschaft

Die RWE Power Aktiengesellschaft, RWE Platz 2, 45141 Essen, hat mit Schreiben vom 24.06.2021 die Freistellung von den Netzentgelten auf Grundlage des § 118 Abs. 6 EnWG für das Pumpspeicherkraftwerk Säckingen beantragt. Der Antrag richtet sich auf die Genehmigung ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs von elektrischer Energie nach Abschluss der Erweiterungsmaßnahme. Der betreffende Netzbetreiber ist die Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-21/061 geführt.

BK4-21/061

Beschluss

Stand: 13.10.2021

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