BK4-21-052
Ankündigung der Einleitung des Verfahrens zur Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung
EnWG § 29 Abs. 1, ARegV § 32 Abs. 1 Nr. 8b und 8c;
Einleitung von einem Verfahren zur Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung.
Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG ein Verfahren zur Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung eingeleitet.
Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-21-052 geführt.
Stand: 14.07.2021