BK4-21-052
Festlegung nach § 29 EnWG
Konsultation
§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV i.V.m. § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ARegV i.V.m. § 9 ARegV; Einleitung eines Verfahrens und Konsultation des Beschlussentwurfs hinsichtlich der Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung.
Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV i.V.m. § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ARegV i.V.m. § 9 ARegV ein Verfahren zur Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung eingeleitet. Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-21-052 geführt.
Die Bundesnetzagentur ist gemäß § 54 Abs. 3 S. 3 Nr. 4 EnWG die für den bundeseinheitlichen Erlass dieser Festlegung zuständige Regulierungsbehörde. Von der Festlegung sind alle Betreiber von Gasversorgungsnetzen mit Sitz in Deutschland betroffen.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, den nachfolgend zur Konsultation gestellten Beschlussentwurf zu beschließen.
Die betroffenen Marktteilnehmer erhalten hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 18.06.2021 (Posteingang), zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 4, Stichwort „Produktivitätsfaktor Gas“
Postfach 8001
53105 Bonn
oder vorzugsweise per E-Mail an produktivitaetsfaktor@bnetza.de.
Bitte übermitteln Sie Ihre Stellungnahme in einfacher Form entweder postalisch oder elektronisch. Eine mehrmalige Übermittlung unter Nutzung von verschiedenen Kommunikationskanälen soll nicht erfolgen, die elektronische Übermittlung wird bevorzugt.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Anlagen
Festlegungsentwurf (pdf / 336 KB)
Erhebungsbogen (xlsx / 472 KB)
Stellungnahmen der Unternehmen zur Konsultation
BK4-21-052
Stand: 16.08.2021