BK4-21-026
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Strombereich
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Amprion GmbH, Robert-Schumann-Straße 7, 44263 Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 11.02.2025 beschlossen:
- Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Neubau der Station Bollenacker (195)" wird hinsichtlich des zusätzlichen Transformators genehmigt. Hinsichtlich des Ersatzneubaus der Station Bollenacker wird der Antrag abgelehnt.
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
- Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
- Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
- Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-21/026
Stand: 24.03.2025