BK4-20-087 Freistellung von den Netzentgelten

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart, vom 23.09.2020 auf Genehmigung der Freistellung bestehender Pumpspeicherkraftwerke von Netzentgelten nach § 118 Abs. 6 S. 2 EnWG, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 29.09.2021 folgende Entscheidung getroffen:

1. Die beantrage Genehmigung einer Freistellung des Pumpspeicherkraftwerks „Schwarzenbachwerk", Abnahmestelle „Werkstraße 5, 76596 Forbach" von den Entgelten für den Netzzugang wird abgelehnt.
2. Hinsichtlich der Kosten bleibt ein gesonderter Bescheid gemäß § 91 EnWG vorbehalten.

BK4-20/087

Stand: 21.02.2022

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