BK4-20-087 Freistellung von den Netzentgelten

EnWG; § 118 Abs. 6
Veröffentlichung eines Antrages der EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart, hat mit Schreiben vom 23.09.2020 die Freistellung von den Netzentgelten auf Grundlage des § 118 Abs. 6 EnWG für das Pumpspeicherkraftwerk Schwarzenbachwerk, 75596 Forbach beantragt. Der Antrag richtet sich auf die Genehmigung ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs von elektrischer Energie nach Abschluss der Erweiterungsmaßnahme. Der betreffende Netzbetreiber ist die Netze BW GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-20-087 geführt.

BK4-20-087

Beschluss/Ablehnung

Stand: 23.11.2020

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