BK4-20-085A01
Verlängerung der Genehmigungsdauer einer genehmigten Investitionsmaßnahme
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der TransnetBW GmbH vom 16.01.2023 auf Verlängerung der Genehmigungsdauer der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Netzanschluss Netzbooster-Pilotanlage" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 17.06.2024 den nachfolgenden Beschluss gefasst.
BK4-20-085A01
Stand: 11.11.2024