BK4-20-082A01 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Strombereich

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth hat die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 25.04.2024 folgende Entscheidung getroffen:

  1. Die mit Beschluss BK4-20-082 vom 01 .04.2022 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Blindleistungskompensationsanlagen für den Kohleausstieg" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäߧ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:

    Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2028.

  2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.

  3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-20-082A01

Stand: 19.06.2024

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