BK4-20-075 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren nach§ 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Fluxys Deutschland GmbH, Elisabethstr. 11, 40217 Düsseldorf, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 02.07.2021 beschlossen:

  1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt "Erweiterung GDRM-Anlage Lubmin 2" wird genehmigt.
  2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind vorläufig befristet bis zum 31.12.2022.
  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
  4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
  5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
  6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-20/075

1. Änderungsbeschluss

Stand: 02.07.2021

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