BK4-20-075A01 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Fluxys Deutschland GmbH, Elisabethstraße 11, 40217·Düsseldorf, vom 16.06.2021 auf Verlängerung der Genehmigungsdauer der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erweiterung GDRM-Anlage.Lubmin 2" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 01.09.2021 beschlossen:

1. Die mit Beschluss BK4-20-075 vom 02.07.2021 erfolgte Genehmigung einer lnvestiti~ onsmaßnahme für das Projekt „Erweiterung GDRM-Anlage Lubmin 2" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäߧ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:

Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2027.

2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.

3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-20/075A01

Ausgangsbescheid

Stand: 30.04.2024

Mastodon