BK4-20-075A01
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Fluxys Deutschland GmbH, Elisabethstraße 11, 40217·Düsseldorf, vom 16.06.2021 auf Verlängerung der Genehmigungsdauer der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erweiterung GDRM-Anlage.Lubmin 2" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 01.09.2021 beschlossen:
1. Die mit Beschluss BK4-20-075 vom 02.07.2021 erfolgte Genehmigung einer lnvestiti~ onsmaßnahme für das Projekt „Erweiterung GDRM-Anlage Lubmin 2" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäߧ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2027.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2027.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-20/075A01
1. Aenderungsbeschluss (pdf, 750 KB)
Stand: 30.04.2024