BK4-20-068 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der terranets bw GmbH, Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 27.08.2021 folgende Entscheidung getroffen:

  1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „GDRM-Anlage Kirchheim unter Teck" wird genehmigt.
  2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2022.
  3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
  4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
  5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-20/068

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Stand: 29.01.2024

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