BK4-20-068A01 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der terranets bw GmbH, Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart, vom 31.03.2022 auf Verlängerung der Genehmigungsdauer der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „GDRM-Anlage Kirchheim unter Teck", hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 18.04.2024 beschlossen:

1. Die mit Beschluss BK4-20-068 vom 27.08.2021 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „GDRM-Anlage Kirchheim unter Teck" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäߧ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:

Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2027.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.



BK4-20/068A01

Ursprungsbeschluss

Stand: 21.05.2024

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