BK4-20-065 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der terranets bw GmbH, Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 27.08.2021 beschlossen:


1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt "Parallelisierung Ost~Alb-Leitung" wird genehmigt.

2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2022.

3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


BK4-20/065

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Stand: 29.01.2024

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