BK4-20-065A01
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der terranets bw GmbH, Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart, vom 31.03.2022 auf Verlängerung der Genehmigungsdauer der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Parallelisierung Ost-Alb-Leitung", hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 18.04.2024 beschlossen:
1. Die mit Beschluss BK4-20-065 vom 27.08.2021 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Parallelisierung Ost-Alb-Leitung" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäߧ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-20/065A01
Stand: 21.05.2024