BK4-20-060 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der GASCADE Gastransport GmbH, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 04.11.2021 beschlossen:


1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt "2020-005 GDRM-Anlage Ludwigshafen" wird genehmigt.

2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind vorläufig befristet bis 31.12.2022.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


BK4-20/060

Stand: 29.02.2024

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