BK4-19-074 Beschlusskammer 4
Investitionsbudgets Strom und Gas gemäß §23 Abs. 3 ARegV

EnWG § 29 Abs. 1, ARegV § 32 Abs. 1 Nr. 8a;
Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung einer abweichenden Betriebskostenpauschale gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 8a ARegV für Offshore-Anlagen

Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 8a ARegV das Verfahren zur Aufhebung einer abweichenden Betriebskostenpauschale für Offshore-Anlagen, die zur Bestimmung der genehmigungsfähigen Betriebskosten im Rahmen der Genehmigung von Investitionsmaßnahmen gemäß § 23 ARegV angewendet wird, eingeleitet.

Das Verfahren betrifft die Betreiber von Elektrizitätsübertragungsnetzen, die gemäß § 54 Abs. 1 EnWG der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Genehmigung von Investitionsmaßnahmen unterfallen.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-19-074 geführt.

BK4-19-074

Entscheidung

Stand: 24.07.2020

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