BK4-19-050 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Nowega GmbH, Anton-Bruchhausen-Straße 4, 48147 Münster, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 15.02.2021 beschlossen:

1. Der Antrag auf Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt ,,Erweiterung GDRM-Anlage Unterlüß" wird genehmigt.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis zum 31.12.2022.
3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs..
5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


BK4-19-050

Stand: 17.03.2025

Mastodon