BK4-19-003
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität
Einstellung eines Verfahrens
Das unter dem Aktenzeichen BK4-19-003 „Festlegung einer Betriebskostenpauschale gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 8c ARegV für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt einer Inbetriebnahme von Anlagengütern“ geführte Verfahren wird von Amts wegen eingestellt.
Die Beschlusskammer 4 hat aufgrund dessen die Verfahren BK4-20-083 „Festlegung einer Betriebskostenpauschale gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 8c ARegV für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt einer Inbetriebnahme von Anlagengütern für Betreiber von Übertragungsnetzen“ und BK4-20-84 „Festlegung einer Betriebskostenpauschale gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 8c ARegV für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt einer Inbetriebnahme von Anlagengütern für Betreiber von Fernleitungsnetzen“ eingeleitet.
BK4-19-003
Stand: 14.10.2020