BK4-19-002 Freistellung von den Netzentgelten

EnWG; § 118 Abs. 6
Veröffentlichung eines Antrages der Mark-E Aktiengesellschaft

Die Mark-E Aktiengesellschaft, Platz der Impulse 1, 58093 Hagen, hat mit Schreiben vom 28.03.2019 die Freistellung von den Netzentgelten auf Grundlage des § 118 Abs. 6 EnWG für das Pumpspeicherkraftwerk Rönkhausen Glinge, 57413 Finnentrop beantragt. Der Antrag richtet sich auf die Genehmigung ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs von elektrischer Energie nach Abschluss der Erweiterungsmaßnahme. Der betreffende Netzbetreiber ist die ENERVIE Vernetzt GmbH, Lennestraße 2, 58507 Lüdenscheid.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-19-002 geführt.

BK4-19-002

Entscheidung

Stand: 02.05.2019

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