BK4-17-092
Freistellung von den Netzentgelten
EnWG; § 118 Abs. 6 EnWG
Veröffentlichung eines Antrages der Vattenfall Wasserkraft GmbH
Die Vattenfall Wasserkraft GmbH, Chausseestraße 23, 10115 Berlin, hat mit Schreiben vom 24.08.2017 die Freistellung von den Netzentgelten auf Grundlage des § 118 Abs. 6 EnWG für das Pumpspeicherkraftwerk Wendefurth beantragt. Der Antrag richtet sich auf die Genehmigung ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs von elektrischer Energie nach Abschluss der Erweiterungsmaßnahme. Der betreffende Netzbetreiber ist die Avacon Netz GmbH, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt.
Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-16-092 geführt.
BK4-16-092
Stand: 26.09.2017