BK4-15-168 Freistellung von Netzentgelten nach § 118 Abs. 6 EnWG

Veröffentlichung eines Antrages der GDF SUEZ Energie Deutschland AG

Die GDF SUEZ Energie Deutschland AG, Friedrichstraße 200, 10117 Berlin, hat mit Schreiben vom 06.11.2015 die Freistellung von den Netzentgelten auf Grundlage des § 118 Abs. 6 EnWG für die Pumpspeicherkraftwerke Reisach und Tanzmühle beantragt. Der Antrag richtet sich jeweils auf die Genehmigung ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs von elektrischer Energie nach Abschluss der Erweiterungsmaßnahme. Der betreffende Netzbetreiber ist die Bayernwerk AG, Lilienthalstraße 7, 93049 Regensburg.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-15-168 geführt.

BK4-15-168

Stand: 22.01.2016

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