BK4-15-158 Freistellung von Netzentgelten nach § 118 Abs. 6 EnWG

Veröffentlichung eines Antrages der RWE Power AG

Die RWE Power AG, Huyssenallee 2, 45128 Essen, hat mit Schreiben vom 08.04.2015 die Freistellung von den Netzentgelten auf Grundlage des § 118 Abs. 6 EnWG für das Pumpspeicherkraftwerk Herdecke beantragt. Der Antrag richtet sich auf die Genehmigung ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs von elektrischer Energie nach Abschluss der Erweiterungsmaßnahme. Der betreffende Netzbetreiber ist die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-15-158 geführt.

BK4-15-158

Entscheidung

Stand: 05.06.2015

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