BK4-14-008 Verfahren nach Artikel 12 Verordnung (EU) 347/2013

Einstellung eines Verfahrens

Der litauische Übertragungsnetzbetreiber LITGRID AB hat mit Schreiben vom 17.04.2014, eingegangen am 25.04.2014, einen Investitionsantrag, inklusive einem Antrag auf grenzüberschreitende Kostenaufteilung, gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 347/2013 bei der Bundesnetzagentur gestellt.

Erzielen die betroffenen Regulierungsbehörden innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des Antrags bei der letzten betroffenen Regulierungsbehörde keine Einigung hinsichtlich des Investitionsantrags, so setzen sie die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EU) 347/2013 hiervon unverzüglich in Kenntnis. Am 18.12.2014 hat ACER mitgeteilt, dass sie am 09.12.2014 darüber informiert worden sei, dass innerhalb von sechs Monaten keine Einigung zwischen die Regulierungsbehörden der Länder Finnland, Deutschland, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen und Schweden, an die der Investitionsantrag gerichtet war, erzielt worden sei.

Die Zuständigkeit in dem Verfahren ist damit auf ACER übergegangen. ACER hat am 16.04.2015 über den Investitionsantrag von LITGRID AB entschieden. Die Entscheidung ist auf der Internetseite von ACER veröffentlicht.

Das bei der Bundesnetzagentur unter dem Aktenzeichen BK4-14-008 geführte Verfahren nach Artikel 12 Verordnung (EU) 347/2013 wurde eingestellt.

BK4-14-008

Stand: 14.07.2015

Mastodon