BK4-13-1702 Mitteilungen
Energie

Artikel 12 Verordnung (EU) 347/2013

hier: Tenor des Beschlusses BK4-13-1702 in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf grenzüberschreitende Kostenaufteilung nach Artikel 12 der Verordnung (EU) 347/2013

In dem Verwaltungsverfahren BK4-13-1702 aufgrund eines Antrags der Fluxys TENP GmbH, Elisabethstr. 11, 40217 Düsseldorf, auf grenzüberschreitende Kostenaufteilung im Rahmen eines Investitionsantrags nach Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EU) 347/2013 für das Projekt „Reverse flow interconnection on TENP pipeline“ hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 09.05.2014 beschlossen:

  1. Die Antragstellerin trägt aufgrund des Antrags auf grenzüberschreitende Kostenaufteilung im Rahmen des Investitionsantrags für das Projekt „Reverse flow interconnection on TENP pipeline“ Investitionskosten in Höhe von [BuG] Millionen Euro.

  2. Die Einbeziehung der Investitionskosten in die Netznutzungsentgelte ergibt sich aus den Regelungen der Anreizregulierungsverordnung.

  3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten zum 31. März jeden Jahres nachzukommen.

  4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

BK4-13-1702

Stand: 26.05.2014

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