BK4-13-1348 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Marinus Schmid Kies GmbH

Die Marinus Schmid Kies GmbH, hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Noderwiechs 30 A, 83052 Bruckmühl, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.

BK4-13-1348

Beschluss

Stand: 15.01.2014

Mastodon