BK4-13-921 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der St. Ansgar Klinikverbund GmbH - Klinik Sulingen

Die St. Ansgar Klinikverbund GmbH - Klinik Sulingen hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Schmelingstraße 47, 27232 Sulingen, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.

BK4-13-921

Beschluss

Stand: 15.01.2014

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