BK4-13-739A01 Ermittlung sachgerechter Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV

Festlegungsverfahren BK4-13-739A01
Hinweis:

Am 14.09.2016 wurde durch die Bundesnetzagentur ein Verfahren zur Änderung der Festlegung BK4-13-739 zur sachgerechten Ermittlung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV eingeleitet. Gegenstand des unter dem Aktenzeichen BK4-13-739A01 geführten Verfahrens war eine Änderung der in Vereinbarungen individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV zu beachtenden Schwellwerte.

Aufgrund der Ergebnisse der Auswertung aller im Konsultationsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und den zur Zeit noch nicht abschätzbaren Auswirkungen anhängiger Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren, die sich auch auf die Netzentgeltsystematik auswirken könnten, wird die endgültige Beschlussfassung BK4-13-739A01 vorerst zurückgestellt. Die Beschlusskammer behält sich jedoch vor, dass Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen.

BK4-13-739A01

Stand: 07.12.2016

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