BK4-12-1656 Elektronischer Erhebungsbogen für die Erfüllung der Berichtspflichten von genehmigten individuellen Netzentgelten und Netzentgeltbefreiungen gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV

Gemäß der Festlegung BK4-12-1656 und dem Leitfaden zur Genehmigung von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur, haben Netzbetreiber, für deren Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV oder eine Befreiung von den Netzentgelten nach Satz 2 StromNEV genehmigt wurde, der Beschlusskammer 4 innerhalb des 1. Jahresquartals des Folgejahres einen Nachweis über die Einhaltung der Genehmigungskriterien sowie einen Nachweis über die tatsächlich geltend gemachten Mindererlöse gemäß § 19 Abs. 2 S. 6 und 7 StromNEV je genehmigter Vereinbarung vorzulegen.

Zur Erfüllung der Berichtspflichten wird die Beschlusskammer an dieser Stelle eine jährlich aktualisierte Version eines Erhebungsbogens, für die Mitteilung der Mindererlöse, bereitstellen.

Die Nutzung des vorliegenden Erhebungsbogens stellt im Kalenderjahr 2013 eine Möglichkeit dar, die sich im Zusammenhang mit Genehmigungen gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV ergebenden Mindererlöse des Kalenderjahres 2012 mitzuteilen. Gemäß der Festlegung BK4-12-1656 und dem Leitfaden zur Genehmigung von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV sind die sich ab dem Kalenderjahr 2013 ergebenden Mindererlöse zwingend mit dem dann bereitgestellten Erhebungsbogen mitzuteilen.

Der ausgefüllte Erhebungsbogen und das darüber hinaus erforderliche Wirtschaftsprüfertestat sind der Beschlusskammer verschlüsselt über das Energiedaten-Portal zu übersenden.

Erhebungsbogen Mitteilung Mindererlöse (xls / 1 MB) (Stand 14.05.2013)

Stand: 14.05.2013

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