BK4-12-1656 Beschlusskammer 4

Festlegung hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV

Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 30 Abs. 2 Nr. 7 StromNEV zur Festlegung hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV eingeleitet. Zugleich hat die Beschlusskammer 4 ein Eckpunktepapier zur beabsichtigten Festlegung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Den betroffenen Marktteilnehmern wurde im Rahmen der Konsultation die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen gemäß § 67 Abs. 1 EnWG bis zum 10.10.2012 gegeben.

Hinweis: Am 12.12.2012 wurde Seite 10 aufgrund eines Redaktionsversehens berichtigt.

In diesem Verfahren hat die Beschlusskammer 4 folgende Entscheidung getroffen:

Beschluss hinsichtlich der Festlegung zur sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV:

BK4-12/1656

Stand: 12.12.2012

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