BK4-12-1656
Beschlusskammer 4
Festlegung hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV
Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 30 Abs. 2 Nr. 7 StromNEV zur Festlegung hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV eingeleitet. Zugleich hat die Beschlusskammer 4 ein Eckpunktepapier zur beabsichtigten Festlegung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Den betroffenen Marktteilnehmern wurde im Rahmen der Konsultation die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen gemäß § 67 Abs. 1 EnWG bis zum 10.10.2012 gegeben.
Hinweis: Am 12.12.2012 wurde Seite 10 aufgrund eines Redaktionsversehens berichtigt.
In diesem Verfahren hat die Beschlusskammer 4 folgende Entscheidung getroffen:
Beschluss hinsichtlich der Festlegung zur sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV:
BK4-12/1656
BK4-12-1656 Festlegung § 19 StromNEV (pdf, 181 KB)
Stand: 12.12.2012