BK4-12-656
Aktuelle Mitteilungen der BK4 zum Investitionsbudgets Strom und Gas
Konsultation des Beschlussentwurfs hinsichtlich der Festlegung zur Berechnung der sich aus genehmigten Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten (BK4-12-656)
Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen ein Festlegungsverfahren hinsichtlich der Berechnung der sich aus genehmigten Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 8a ARegV eingeleitet. Zugleich hat die Beschlusskammer 4 den Entwurf des Festlegungstextes auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Den betroffenen Marktteilnehmern wird im Rahmen der Konsultation die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen gemäß § 67Abs. 1 EnWG bis zum 31.03.2012 gegeben.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt in dem genannten Verfahren, den nachfolgend zur Konsultation gestellten Beschlussentwurf zu beschließen.
Stellungnahmen zu diesem Beschlussentwurf werden bis zum 31.03.2012 (Posteingang) vorzugsweise per E-Mail mit der Betreffzeile „Festlegung § 23 ARegV“ an BK4-Info@BNetzA.de oder per Post an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 4
Stichwort „Festlegung § 23ARegV“
Postfach 8001
53105 Bonn
erbeten.
BK4-12-656
Stand: 28.02.2012