BK4-12-656
Aktuelle Mitteilungen der BK4 zum Investitionsbudgets Strom und Gas
Festlegung zur Berechnung der sich aus genehmigten Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten
Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen ein Festlegungsverfahren hinsichtlich der Berechnung der sich aus genehmigten Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 8a ARegV eingeleitet. Zugleich hat die Beschlusskammer 4 den Entwurf des Festlegungstextes veröffentlicht. Den betroffenen Marktteilnehmern wurde im Rahmen der Konsultation die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen gemäß § 67 Abs. 1 EnWG bis zum 31.03.2012 gegeben.
In diesem Verfahren hat die Beschlusskammer 4 folgende Entscheidung getroffen:
Beschluss hinsichtlich der Festlegung der sich aus genehmigten Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten
BK4-12-656
Festlegungsbeschluss (pdf, 995 KB)
Stand: 02.05.2012