BK4-12-656A02
Änderung der Festlegung zur Berechnung der sich aus genehmigten Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten
Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen ein Verfahren zur Änderung der Festlegung hinsichtlich der Berechnung der sich aus genehmigten Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 8a ARegV eingeleitet. Zugleich hat die Beschlusskammer 4 den Entwurf der Änderung des Festlegungstextes auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
In diesem Verfahren hat die Beschlusskammer 4 folgende Entscheidung getroffen.
BK4-12-656A02
BK4-12-656A02 Festlegung_§23ARegV (pdf, 3 MB)
Stand: 23.12.2020