BK4-12-656A01
Änderung der Festlegung zur Berechnung der sich aus genehmigten Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten
Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen ein Verfahren zur Änderung der Festlegung hinsichtlich der Berechnung der sich aus genehmigten Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 8a ARegV eingeleitet. Zugleich hat die Beschlusskammer 4 den Entwurf der Änderung des Festlegungstextes auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Den betroffenen Marktteilnehmern wurde im Rahmen der Konsultation die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen gemäß § 67 Abs. 1 EnWG bis zum 26.10.2016 gegeben.
In diesem Verfahren hat die Beschlusskammer 4 folgende Entscheidung getroffen.
BK4-12-656A01
BK4-12-656A01 Festlegung_§23ARegV (pdf, 4 MB)
Stand: 07.12.2016