BK4-11-304 Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen

Verfahrenseinleitungen und Konsultation des Beschlussentwurfs hinsichtlich der Festlegungen von Eigenkapitalzinssätzen nach § 7 Abs. 6 StromNEV bzw. GasNEV

§ 7 Abs. 6 StromNEV bzw. GasNEV sieht vor, dass die Regulierungsbehörde vor Beginn einer Regulierungsperiode, durch Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG über die Eigenkapitalzinssätze nach § 21 Abs. 2 EnWG entscheidet. Die Bundesnetzagentur hat daher ein Verfahren zur Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen für Neuanlagen und Altanlagen, die zur Bestimmung der Erlösobergrenze gemäß § 4 ARegV angewendet werden, eingeleitet. Das Verfahren, das Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen und Gasversorgungsnetzen betrifft, wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-11-304 geführt.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, den nachfolgend zur Konsultation gestellten Beschlussentwurf zu beschließen. Auf das ebenfalls nachfolgend veröffentlichte Gutachten zum Zuschlag zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse wird im Rahmen des Beschlussentwurfes Bezug genommen.

Stellungnahmen zu diesem Beschlussentwurf werden bis zum 05.10.2011 (Posteingang) vorzugsweise per e-mail mit der Betreffzeile „Konsultation Zinssatz“ an zinssatz@bnetza.de oder per Post an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 4
Stichwort „Zinssatz“
Postfach 8001
53105 Bonn

erbeten.

Anlagen:

BK4-11-304_Konsultation_Zinssatz (pdf / 1 MB)

Gutachten_Wagniszuschlag (pdf / 628 KB)

Stand: 07.09.2011

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