BK3-10-098_Vorläufig Entgeltverfahren (Antrag / Einleitung und Beschluss)
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

§ 35 Abs. 6 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Tenor der vorläufigen Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte der Telekom Deutschland GmbH

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 28.10.2010 beschlossen:

  1. Gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 Nr. 4 TKG entsprechend werden die in den Ziffern 1. und 2. des anliegenden Beschlussentwurfs tenorierten Entgelte ab dem 01.12.2010 vorläufig genehmigt. Die in den dortigen Ziffern 4. und 5. tenorierten Nebenbestimmungen finden vorliegend Anwendung.

  2. Die vorläufige Genehmigung und die zugehörigen Nebenbestimmungen gelten bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Tenor des der vorläufigen Genehmigung anliegenden Beschlussentwurfs

  1. Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Antragstellerin wird nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.12.2010 wie folgt genehmigt:


    3,36 Cent/Min.

  2. Die Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung im Mobilfunknetz der Antragstellerin werden nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.12.2010 wie folgt genehmigt:

  3. 3.1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
    PositionBeschreibungEntgelte
    3.1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s478,37 Euro
    3.1.2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr835,12 Euro


    3.2 Entgelt für Zentrale Zeichengabekanäle
    PositionBeschreibungEntgelte
    3.2.1Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr308,29 Euro


    3.3 Entgelte für Zusammenschaltungsleistungen
    PositionBeschreibungEntgelte
    3.3.1Einmaliger Aufwand für die Einrichtung der Zusammenschaltung einschließlich der Tests für die ErstzusammenschaltungNach Aufwand
    3.3.2Jährlicher Aufwand für das Betreiben / Warten / Entstören für die ZusammenschaltungNach Aufwand


    3.4 Entgelte für zusätzliche Leistungen
    PositionBeschreibungEntgelte
    3.4.1Einstellungen / Änderungen im Netz der TDG je VorgangNach Aufwand
    3.4.2NachtestsNach Aufwand
    3.4.3Notwendiger zeitlicher Mehraufwand bei der TestdurchführungNach Aufwand
  4. Die Genehmigung nach Ziffer 2. steht unter dem Vorbehalt der Änderung für den Fall, dass die Deckungsbeiträge der eigenen Anschlussteilnehmer für die Terminierungsdienste nicht unerheblich sinken sollten.

  5. Die Genehmigung nach Ziffer 3. steht unter dem Vorbehalt der Änderung für den Fall, dass sich die als Vergleichswerte herangezogenen Zugangsentgelte der Festnetzsparte der Beigeladenen zu 1. nicht unerheblich ändern sollten.



BK3a-10-098

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 01.03.2011

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