BK3-10-098_Vorläufig
Entgeltverfahren (Antrag / Einleitung und Beschluss)
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
§ 35 Abs. 6 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Tenor der vorläufigen Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte der Telekom Deutschland GmbH
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 28.10.2010 beschlossen:
- Gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 Nr. 4 TKG entsprechend werden die in den Ziffern 1. und 2. des anliegenden Beschlussentwurfs tenorierten Entgelte ab dem 01.12.2010 vorläufig genehmigt. Die in den dortigen Ziffern 4. und 5. tenorierten Nebenbestimmungen finden vorliegend Anwendung.
- Die vorläufige Genehmigung und die zugehörigen Nebenbestimmungen gelten bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
Tenor des der vorläufigen Genehmigung anliegenden Beschlussentwurfs
Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Antragstellerin wird nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.12.2010 wie folgt genehmigt:
3,36 Cent/Min.
- Die Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung im Mobilfunknetz der Antragstellerin werden nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.12.2010 wie folgt genehmigt:
3.1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte Position Beschreibung Entgelte 3.1.1 Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s 478,37 Euro 3.1.2 Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr 835,12 Euro
3.2 Entgelt für Zentrale Zeichengabekanäle Position Beschreibung Entgelte 3.2.1 Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr 308,29 Euro
3.3 Entgelte für Zusammenschaltungsleistungen Position Beschreibung Entgelte 3.3.1 Einmaliger Aufwand für die Einrichtung der Zusammenschaltung einschließlich der Tests für die Erstzusammenschaltung Nach Aufwand 3.3.2 Jährlicher Aufwand für das Betreiben / Warten / Entstören für die Zusammenschaltung Nach Aufwand
3.4 Entgelte für zusätzliche Leistungen Position Beschreibung Entgelte 3.4.1 Einstellungen / Änderungen im Netz der TDG je Vorgang Nach Aufwand 3.4.2 Nachtests Nach Aufwand 3.4.3 Notwendiger zeitlicher Mehraufwand bei der Testdurchführung Nach Aufwand - Die Genehmigung nach Ziffer 2. steht unter dem Vorbehalt der Änderung für den Fall, dass die Deckungsbeiträge der eigenen Anschlussteilnehmer für die Terminierungsdienste nicht unerheblich sinken sollten.
- Die Genehmigung nach Ziffer 3. steht unter dem Vorbehalt der Änderung für den Fall, dass sich die als Vergleichswerte herangezogenen Zugangsentgelte der Festnetzsparte der Beigeladenen zu 1. nicht unerheblich ändern sollten.
BK3a-10-098
BK3-10-098_Vorlaeufig (pdf, 4 MB)
Stand: 01.03.2011