BK3-10-098 Entgeltverfahren (Antrag / Einleitung und Beschluss)
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz

Die Deutsche Telekom AG hat mit Schreiben vom 21.09.2010 namens und im Auftrag der Telekom Deutschland GmbH (TDG) mit Wirkung ab dem 01.12.2010 beantragt,

  1. das Entgelt für die Terminierung von Sprachverbindungen in das nationale öffentliche Mobilfunknetz der TDG (Leistung T-1 und T-2) in Höhe von 6,76 Eurocent/Minute zu genehmigen;

  2. der Telekom Deutschland GmbH zu gestatten, das genehmigte Terminierungsentgelt i. S. v. Ziffer 1 zu unterschreiten, wenn ein an eine geografische Rufnummer gerichteter Anruf terminiert wird;

  3. Die Entgelte für Zugangsnebenleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung von Sprachverbindungen im nationalen öffentlichen Mobilfunknetz der TDG wie folgt zu genehmigen:


    3.1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
    PositionLeistungsbeschreibungPreis zzgl. USt.
    3.1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s478,37 Euro
    3.1.2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr835,12 Euro
    3.2 Entgelte für Zentrale Zeichengabekanäle
    PositionLeistungsbeschreibungPreis zzgl. USt.
    3.2.1Jährliches Überlassungsentgelt für den zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr308,29 Euro
    3.3 Entgelte für Zusammenschaltungsleistungen (Konfigurationsmaßnahmen)
    PositionLeistungsbeschreibungPreis zzgl. USt.
    3.3.1Einmaliger Aufwand für die Einrichtung der Zusammenschaltung einschließlich der Tests für die ErstzusammenschaltungNach Aufwand
    3.3.2Jährlicher Aufwand für das Betreiben / Warten / Entstören für die ZusammenschaltungNach Aufwand
    3.4 Entgelte für zusätzliche Leistungen
    PositionLeistungsbeschreibungPreis zzgl. USt.
    3.4.1Einstellungen/Änderungen im Mobilfunknetz der TDG je VorgangNach Aufwand
    3.4.2NachtestsNach Aufwand
    3.4.3Notwendiger zeitlicher Mehraufwand bei der TestdurchführungNach Aufwand


Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 28.10.2010, ab 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10 terminiert worden.



BK3a-10-098

Stand: 24.09.2010

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