BK3-10-098
Entgeltverfahren (Antrag / Einleitung und Beschluss)
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz
Die Deutsche Telekom AG hat mit Schreiben vom 21.09.2010 namens und im Auftrag der Telekom Deutschland GmbH (TDG) mit Wirkung ab dem 01.12.2010 beantragt,
- das Entgelt für die Terminierung von Sprachverbindungen in das nationale öffentliche Mobilfunknetz der TDG (Leistung T-1 und T-2) in Höhe von 6,76 Eurocent/Minute zu genehmigen;
- der Telekom Deutschland GmbH zu gestatten, das genehmigte Terminierungsentgelt i. S. v. Ziffer 1 zu unterschreiten, wenn ein an eine geografische Rufnummer gerichteter Anruf terminiert wird;
Die Entgelte für Zugangsnebenleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung von Sprachverbindungen im nationalen öffentlichen Mobilfunknetz der TDG wie folgt zu genehmigen:
3.1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte Position Leistungsbeschreibung Preis zzgl. USt. 3.1.1 Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s 478,37 Euro 3.1.2 Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr 835,12 Euro 3.2 Entgelte für Zentrale Zeichengabekanäle Position Leistungsbeschreibung Preis zzgl. USt. 3.2.1 Jährliches Überlassungsentgelt für den zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr 308,29 Euro 3.3 Entgelte für Zusammenschaltungsleistungen (Konfigurationsmaßnahmen) Position Leistungsbeschreibung Preis zzgl. USt. 3.3.1 Einmaliger Aufwand für die Einrichtung der Zusammenschaltung einschließlich der Tests für die Erstzusammenschaltung Nach Aufwand 3.3.2 Jährlicher Aufwand für das Betreiben / Warten / Entstören für die Zusammenschaltung Nach Aufwand 3.4 Entgelte für zusätzliche Leistungen Position Leistungsbeschreibung Preis zzgl. USt. 3.4.1 Einstellungen/Änderungen im Mobilfunknetz der TDG je Vorgang Nach Aufwand 3.4.2 Nachtests Nach Aufwand 3.4.3 Notwendiger zeitlicher Mehraufwand bei der Testdurchführung Nach Aufwand
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 28.10.2010, ab 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10 terminiert worden.
BK3a-10-098
Stand: 24.09.2010