BK3-10-086
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügungen
Regulierungsverfügung im Bereich Rundfunk-Übertragungsdienste zur Bereitstellung von Sendeinhalten für Endnutzer, Markt 18 der alten Empfehlung 2003, betreffend Media Broadcast GmbH
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 5 TKG die von der Bundesnetzagentur beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich Rundfunk-Übertragungsdienste zur Bereitstellung von Sendeinhalten für Endnutzer, Markt 18 der alten Empfehlung 2003, betreffend Media Broadcast GmbH (BK3b-10/086) veröffentlicht.
Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist hier veröffentlicht.
BK 3b-10-086
Anlage
Beschluss BK3b-10-086 (pdf / 52 KB)
Stand: 03.11.2010