BK3-10-086 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

Überprüfung von Regulierungsverfügungen gemäß § 14 Abs. 1 Alt. 2 und Abs. 2 TKG;
hier: UKW-Hörfunkübertragungsleistungen der Media Broadcast GmbH

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der die Media Broadcast GmbH betreffende Entwurf einer Regulierungsverfügung veröffentlicht, mit der diejenigen Verpflichtungen beibehalten werden sollen, die derzeit schon gegenüber der Media Broadcast GmbH auf dem nationalen Markt für UKW-Hörfunkübertragungsleistungen gelten.

Zu dem Entwurf kann innerhalb von einem Monat nach Erscheinen dieses Amtsblattes Stellung genommen werden (Fristende: 30.07.2010).

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3b-10/086 auf dem Postweg oder in elektronischer Form –jeweils in deutscher Sprache– zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:

bk3-regulierungsverfuegung@bnetza.de

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung zu dem Entwurf vor der Beschlusskammer 3 ist für den 15.07.2010, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 angesetzt worden.
Interessierte Parteien werden um Anmeldung zu diesem Termin bis zum 08.07.2010, 12.00 Uhr gebeten. Die Anmeldungen sind zu richten an die o. a. Mailadresse oder an die Telefax-Nr. 0228/14 64 63.



BK3-10-086

Anlage 

Konsultationsentwurf BK3b10-086 (pdf / 40 KB)

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Stand: 11.08.2010

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