BK3-10-085 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

Überprüfung von Regulierungsverfügungen gemäß § 14 Abs. 1 Alt. 2 und Abs. 2 TKG;
Einspeise- und Signallieferungsleistungen der Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der die Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG (KBW)  betreffende Entwurf einer Regulierungsverfügung veröffentlicht, mit der diejenigen Verpflichtungen widerrufen werden sollen, die derzeit noch gegenüber der KBW ihrem netzweiten Einspeisemarkt und dem regionalen Signallieferungsmarkt gelten.

Zu dem Entwurf kann innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes Stellung genommen werden (Fristende: 02.06.2010).

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3b-10/085 auf dem Postweg oder in elektronischer Form –jeweils in deutscher Sprache– zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende
E-Mail-Adresse: bk3-regulierungsverfügung@bnetza.de

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung zu dem Entwurf vor der Beschlusskammer 3 ist für den 01.06.2010, 14.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 angesetzt worden. Interessierte Parteien werden um Anmeldung zu diesem Termin bis zum 27.05.2010, 12.00 Uhr gebeten. Die Anmeldungen sind zu richten an die o. a. Mailadresse oder an die Telefax-Nr. 0228/14 64 63.

Die Beschlusskammer beabsichtigt - vorbehaltlich der Zustimmung aller Beteiligten - , auf die Durchführung dieser öffentlich-mündlichen Verhandlung zu verzichten. Ein Verzicht wird rechtzeitig auf den Internetseiten der BNetzA unter „Termine der Beschlusskammern“ mitgeteilt.

                                                                                                                     

BK 3b-10/085

 

Konsultationsentwurf BK3-10-085 (pdf / 35 KB)

Ergebnisse Anhörungsverfahren

Stand: 11.05.2010

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