BK3-10-084
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügungen
Veröffentlichung einer Regulierungsverfügung im Bereich Rundfunk-Übertragungsdienste zur Bereitstellung von Sendeinhalten für Endnutzer, Markt 18 der alten Empfehlung 2003, betreffend Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG und Unitymedia NRW GmbH (BK3b-10/084)
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 5 TKG die von der Bundesnetzagentur beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich Rundfunk-Übertragungsdienste zur Bereitstellung von Sendeinhalten für Endnutzer, Markt 18 der alten Empfehlung 2003, betreffend Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG und Unitymedia NRW GmbH (BK3b-10/084) veröffentlicht.
Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist hier veröffentlicht.
BK3b-10-084
BK3-10-084 Beschluss (pdf, 40 KB)
Stand: 03.11.2010