BK3-10-084 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügungen

Veröffentlichung einer Regulierungsverfügung im Bereich Rundfunk-Übertragungsdienste zur Bereitstellung von Sendeinhalten für Endnutzer, Markt 18 der alten Empfehlung 2003, betreffend Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG und Unitymedia NRW GmbH (BK3b-10/084)

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 5 TKG die von der Bundesnetzagentur beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich Rundfunk-Übertragungsdienste zur Bereitstellung von Sendeinhalten für Endnutzer, Markt 18 der alten Empfehlung 2003, betreffend Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG und Unitymedia NRW GmbH (BK3b-10/084) veröffentlicht.

Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist hier veröffentlicht.

BK3b-10-084

Ursprungsdokument und Dokumentenübersicht

Stand: 03.11.2010

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