BK3-10-034 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG

Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss

TKG §§ 26, 35 Abs. 6 i. V. m. § 5 S.1
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der ecore Kommunikations GmbH wegen Anordnung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung mittels eines neu zu errichtenden Schaltverteilers auf dem Hauptkabel sowie Anordnung der Entgelte für diesen Zugang gemäß § 25 TKG

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Beschluss vom 15.01.2010 in dem o. a. Verfahren folgende Anordnungsentscheidung gemäß § 25 TKG erlassen:

  1. Es wird angeordnet, dass die Antragsgegnerin in Bereichen, in welchen die durchschnittliche Entfernung des Hauptverteilers von den einzelnen Teilnehmeranschlusseinheiten so groß ist, dass eine Realisierung von DSL-Anschlüssen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Mbit/s für den Download und 128 kbit/s für den Upload am Hauptverteiler nicht möglich ist, der Antragstellerin Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung an einem näher als dem Hauptverteiler an der Teilnehmeranschlusseinheit gelegenen Punkt, nämlich einem von der Antragsgegnerin neu zu errichtenden Schaltverteiler auf dem Hauptkabel zwischen Hauptverteiler und nachfolgenden Kabelverzweiger, gewähren muss.

  2. Es wird angeordnet, dass die Antragsgegnerin der Antragstellerin auf schriftliche Anfrage innerhalb von 4 Wochen maximal für 10 Anschlussbereiche gleichzeitig bezogen auf den jeweiligen Anschlussbereich die folgenden Informationen bereitstellt:

    - die Angabe, welche der dem Anschlussbereich zugeordneten Kabelverzweiger über ein gemeinsames Hauptkabel angeschlossen sind,

    - die Reihenfolge der Kabelverzweiger an dem Hauptkabel, - die Längen des Hauptkabels zwischen den jeweiligen Kabelverzweigern,

    - die Angabe, ob sich in dem abgefragten Anschlussbereich SOL-Standorte befinden und wie das SOL-Konzept realisiert ist, sowie die Angabe, ob bereits ein Schaltverteiler der Antragsgegnerin aufgebaut ist.

  3. Stellt die Antragsgegnerin die Informationen gemäß Ziffer 2. nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Anfrage bereit, ist sie zur Zahlung von 500,- € pro abgefragten Anschlussbereich an die Antragstellerin verpflichtet, es sei denn, sie weist nach, dass sie die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

  4. Für fehlerhafte und/oder unvollständige Angaben ist die Antragsgegnerin verpflichtet, der Antragstellerin den Schaden zu ersetzen, welchen diese dadurch erlitten hat, dass sie auf die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Angaben vertraut hat.

  5. Die Dimensionierung, Ausstattung und der Installationsstandort des zu errichtenden Schaltverteilers werden von Antragstellerin und Antragsgegnerin gemeinsam vereinbart. Der Schaltverteiler wird signaltechnisch vor und räumlich in möglichst unmittelbarer Nähe zu einem von der Antragstellerin bestimmten Kabelverzweiger am Hauptkabel installiert, der mit weiteren Kabelverzweigern über dieses Hauptkabel verbunden ist (in Reihe angeschlossene Kabelverzweiger).

  6. Die Bestellung und Bereitstellung des Schaltverteilers, also die Angebotsaufforderung und Annahme, verbindliche Bestellung und anschließende Bereitstellung erfolgt nach entsprechender Anwendung der Regelungen des Vertrags über den räumlichen Zugang (Kollokation) und Raumlufttechnik für die Bestellung und Bereitstellung einer Kollokation am Kabelverzweiger (Anlage 3, Ziffern 1 und 2). Die Antragstellerin übernimmt die am Schaltverteiler (als Schnittstelle) aufgeschalteten Teilnehmeranschlussleitungen durch ein oder mehrere von ihr bereitgestellte Zuführungskabel in das eigene Telekommunikationsnetz.

  7. Im Falle einer Mitnutzung des Schaltverteilers durch die Antragsgegnerin oder andere Netzbetreiber erfolgt eine Kostenaufteilung entsprechend Anlage 5, Ziffer 2.1 des vereinbarten Vertrags über den räumlichen Zugang.

  8. Die Planung, Bestellung und Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen am Schaltverteiler erfolgt nach entsprechender Anwendung der Regelungen des vereinbarten Vertrags über den Zugang zum Teilnehmeranschluss.

  9. Für die Zugangsleistungen, die die Antragstellerin der Antragsgegnerin aufgrund dieser Anordnungsentscheidung erbringt, werden folgende Entgelte angeordnet:

    9.1 Informationsbereitstellung
    PositionLeistungsbeschreibungEntgelte
    9.1.1administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung und Fakturierung

    145,51 €
    9.1.2Ermittlung und Bereitstellung der nachgefragten Informationengem. Preisliste „Montage nach Aufwand“ der Deutschen Telekom, Stand 01.01.2008, unter Beachtung einer Preisobergrenze von 51,12 €


    9.2 Gemeinsame Abstimmung
    PositionLeistungsbeschreibungEntgelte
    9.2.1administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung und Fakturierung117,20 €
    9.2.2Abstimmung über Dimensionierung, Ausstattung und Installationsstandort des neu zu errichtenden Schaltverteilers einschließlich einer Begehung
    103,19 €


    9.3 Angebotserstellung
    PositionLeistungsbeschreibungEntgelte
    9.3.1administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung117,20 €
    9.3.2Erstellung eines Angebotsgem. Preisliste „Montage nach Aufwand“ der Deutschen Telekom, Stand 01.01.08


    9.4 Bereitstellung des Schaltverteilers einschließlich des Schaltverteiler-Zuführungskabels
    PositionLeistungsbeschreibungEntgelte
    9.4.1administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung117,20 €


    9.4.2 Errichtung Schaltverteiler

    Nach Aufwand (für die bei der Realisierung erforderlichen Arbeiten gilt die Preisliste „Montage nach Aufwand“ der Deutschen Telekom, Stand 01.01.08), unter Beachtung der nachfolgend aufgeführten Preisobergrenzen:
    Lfd. Nr.PositionEinheitObergrenze
    1MfG08 Materialje Stück3.507,85 €
    2MfG12 Materialje Stück2.784,63 €
    3MfG18 Materialje Stück3.444,17 €
    4Gehäuse KVz 82a Materialje Stück443,57 €
    5Gehäuse KVz 83 MXs Materialje Stück1.388,11 €
    6HK Material Muffe (500 DA)je Stück93,78 €
    7HK Material Muffe (1000 DA)je Stück132,17 €
    8HK Material Muffe (2000 DA)je Stück132,17 €
    9HK Material Endverschluss (je 100 DA Eingangs- und Ausgangsseite), vorkonfek­tioniert inkl. Kabelje 100 DA137,60 €
    10Endverschluss für Zuführungskabel, nicht vorkonfek­tioniertje Stück18,05 €
    11Kabel 100 DA für Zuführungskabelje m3,25 €
    12Montage der Endverschlüsse ankommend und abgehend im Gehäuse montierenje 100 DA15,80 €
    13Herstellung von 1 zu 1 Rangierungen zwischen den Endverschlüssenje 100 DA127,80 €
    14Umschaltung aller Hauptkabel-Doppeladern auf den Schaltverteiler (Preis je 100 DA deckt eingangs- und ausgangsseitige Umschaltung ab)je 100 DA586,80 €
    15Dokumentation des neuen Schaltverteilers einschließlich der Übergabeendverschlüsse in den Dokumentationssystemen der Deutschen Telekom AGje bereitgestelltem
    Schaltverteiler
    102,24 €

    Hinweis: Die Ansätze für Multifunktionsgehäuse und KVz decken insbesondere das Material des Gehäuses einschließlich Sockel ab.
    Sie beinhalten, ebenso wie die Ansätze für die Muffen, Endverschlüsse und Kabel, Materialgemeinkostenzuschläge.



    9.5 Ersatzinvestitionen bei Zerstörung und Vandalismus

    Nach Aufwand (für die bei der Realisierung erforderlichen Arbeiten gilt die Preisliste „Montage nach Aufwand“ der Deutschen Telekom, Stand 01.01.08), von allen Nutzern des Schaltverteilers zu gleichen Teilen


    Hinweis: Wenn die Antragstellerin eine Beschädigung des Schaltverteilers feststellt, die einen Einfluss auf die Netzintegrität der Antragsgegnerin haben kann, informiert sie die Antragsgegnerin unverzüglich.


    9.6 Kostenerstattung zur Erhaltung/ Wiederherstellung der Servicequalität

    Für den Fall, dass die Errichtung und Nutzung des Schaltverteilers zu nicht unerheblichen Beeinträchtigungen bei Kunden der Antragstellerin führt, die die Antragstellerin nicht zu vertreten hat, sind die Aufwendungen, die zur Beseitigung dieser Beeinträchtigung erforderlich sind, von allen Nutzern des Schaltverteilers zu gleichen Teilen zu tragen, soweit nicht ein Nutzer die Beeinträchtigung alleine zu vertreten hat.

    Beruht die Beeinträchtigung auf der Signaleinspeisung an dem Schaltverteiler durch die Antragstellerin, hat sie die Aufwendungen alleine zu tragen. Es wird vermutet, dass diese Beeinträchtigung unerheblich ist oder die Antragstellerin sie zu vertreten hat, wenn die Antragsgegnerin bei der Einspeisung gemäß den Regelungen in Anlage 7 des Vertrages über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung vorgeht.


    9.7 Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen 

    Entgelte für die Bereitstellung von KVz-TAL in den Varianten CuDA 2dr hochbitratig und CuDA 4dr hochbitratig




    9.8 Überlassung von Teilnehmeranschlussleitungen
    PositionLeistungsbeschreibungEntgelte
    9.8.1KVz-TAL CuDA 2dr hochbitratig7,21 € + 2,82 € * (Strecke KVz bis Schaltverteiler / Hauptkabellänge bis zum KVz)
    9.8.2KVz-TAL CuDA 4dr hochbitratig13,47 € + 5,40 € * (Strecke KVz bis Schaltverteiler / Hauptkabellänge bis zum KVz)


  10. Die Anordnung der Entgelte in Ziffer 9. ist befristet bis zum 31.03.2010.

  11. Die Anordnung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die Parteien sich über die Bedingungen des Zugangs einigen.

- BK3e-10-034 -

Stand: 08.03.2010

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