BK3-09-064 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG

Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss

TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 TKG;
Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung der Entgelte für Kollokationen und RLT im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

Mit Schreiben vom 21.09.2009 hat die Deutsche Telekom AG folgenden Antrag gestellt:

Für den Zeitraum ab 01.12.2009 beantragt die Deutsche Telekom deshalb die nachfolgenden Entgelte für Kollokationen und RLT im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung sowie für die Bereitstellung von Verbindungskabeln zwischen Hauptverteiler und Übergabeverteiler:

Preise für den Räumlichen Zugang (Kollokation) und Raumluftechnik

1. Einmalige Entgelte

1.1 Bereitstellungsentgelte

1.1.1 Begehung vor Angebotsanforderung für Kollokation

Genehmigung eines jeweils einmaligen Entgeltes in Höhe von166,64 €

Zusätzlich für die Auftragsabwicklung und Fakturierung einer Begehung vor Angebotsanforderung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 172,61 € je Begehung.

1.1.2 Angebotserstellung

1.1.2.1 Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung

Die Genehmigung der Entgelte für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung für erstmalige Herrichtung und Erweiterung der Kollokation (physische Kollokation, virtuelle Kollokation, Fernkollokation und Zugang zum KVz) wie auch für Raumlufttechnik

  • Abrechnung nach Aufwand gemäß Preisliste Montage nach Aufwand, Stand 01 . Januar 2008 (Arbeitsleistungen entsprechend der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel, Material),

  • Alle Kosten beauftragter Fremdleistungen, behördlicher Genehmigungen und Gutachten werden durchgereicht.

  • Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung für:
a. Verbindungskabel HVt-ÜVt
   wenn die Projektierung eine Kabelmontage beinhaltet296,38 €
   wenn die Projektierung keine Kabelmontage beinhaltet263,65 €
b. Kollokationsfläche
   einschließlich Niederspannungsversorgung (bisher nach Aufwand beantragt)470,55 €
c. Raumlufttechnik (bisher nach Aufwand beantragt)531,13 €

Die Tätigkeiten unter b. treten in Verbindung mit a. Verbindungskabel immer im Zusammenhang mit der erstmaligen Bereitstellung und häufig mit Erweiterungsmaßnahmen für Kollokation auf:

Das zuständige Ressort identifiziert die erforderlichen hochbaulichen Maßnahmen sowie für die Niederspannungsversorgung und beauftragt die STRABAG mit der Abgebotserstellung. Analog fallen diese Tätigkeiten auch unter c. für die Angebotserstellung für Raumlufttechnik an.

Die Positionen b. und c. sind prozessual abgrenzbar von a. und werden nur erhoben, wenn ein Angebot bei der STRABAG angefordert wird.

1.1.2.2 Auftragsabwicklung und Fakturierung des Angebotes

Die Genehmigung der Entgelte für die Auftragsabwicklung und Fakturierung des Angebotes:

Einmalige Bearbeitungspauschale je erstmaliger Herrichtung und je Erweiterung von Kollokation 211,30 €. Für Raumlufttechnik beträgt die Bearbeitungspauschale je erstmaliger Herrichtung und je Erweiterung 178,23 €.

1.1.2.3 Nichtannahme des Angebotes

Die Genehmigung der Entgelte bei Nichtannahme des Angebotes gemäß Punkt 1.2.1.3 der beigefügten Preisliste (Anlage la)

1.1.2.4 Begehung im Rahmen der Angebotsannahme

Genehmigung eines jeweils einmaliges Entgeltes in Höhe von166,64 €

1.1.3 Baumaßnahmen

1.1.3.1 Erstmalige Herrichtung, Erweiterung und Rückbau

Die Genehmigung der Entgelte für die erstmalige Herrichtung, die Erweiterung und den Rückbau einschließlich Feinprojektierung der Baumaßnahme für Kollokation (physische Kollokation, virtuelle Kollokation, Fernkolokation und Zugang zum KVz) wie auch für Raumlufttechnik (Realisierung Telekom, Eigenrealisierung und kurzfristige bauliche Maßnahmen für mobile Klimageräte)

  • Abrechnung nach Aufwand gemäß Preisliste Montage nach Aufwand, Stand 01 . Januar 2009 (Arbeitsleistungen entsprechend der Qualifikation der Tätigkeit. Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel, Material).

  • Alle Kosten beauftragter Fremdleistungen, behördlicher Genehmigungen und Gutachten werden durchgereicht.

  • Montageleistungen für Verbindungskabel HVt-ÜVt und KVz-Zuführungskabel mit folgenden Leistungspositionen:

HVt-ÜVtKVz-Zuführungs kabel
Übergabeverteilerschrank 98 aufstellenStück 127,82X
Wandverteilergehäuse WVt 95/4 befestigenStück  46,27 X
N-Flächenrost planen u. bauenm2 74,66 X
HVt-Winkelschienen austauschenStück11,87X
Komponenten (Zubehör) ein-/ ausbauen (SKT-Streifen, Trennleisten, EVs, Stück Wrapplatten)Stück3,56X
Kabel ausbauenm1,09
Kabel Ober 32 DA bis 200 DA verlegenm1,03X
Kabel bis 32 DA verlegenm0,99X
Kanäle/Doppelböden öffnen und schließenm1,61X
Brandschottsysteme öffnen und schließenStück66,08X
Kabel zum Beschalten vorbereitenStück3,16XX
Schneidklemmen beschaltenStück0,74XX
Wrapplatten beschaltenStück1,55X
Anfahrt zur Montagestelle, sofern Stück Auftragswert < 500,- €Stück59,97XX

 

Sonstige Montageleistungen für Verbindungskabel HVt-ÜVt und KVzZuführungskabel werden gern. Preisliste "Montage nach Aufwand" gemäß Preisliste Montage nach Aufwand, Stand 01 . Januar 2008 (Arbeitsleistungen entsprechend der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel, Material).

Die Erfordernis und die Anzahl der jeweiligen Leistungspositionen für einen Auftrag mit Montageleistungen für Verbindungskabel HVt-ÜVt hängen von der Carrier-Bestellung und den örtlichen Gegebenheiten ab.

Bearbeitungspauschale für die Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Rahmen der Bereitstellung (erstmalige Herrichtung, Erweiterung und Rückbau) für

a. Verbindungskabel
    wenn Auftrag eine Kabelmontage beinhaltet877,51 €
    wenn Auftrag keine Kabelmontage beinhaltet477,45 €
b. Kollokationsfläche einschließlich
    Niederspannungsversorgung (bisher nach Aufwand beantragt)
473,25 €
c. Raumlufttechnik (bisher nach Aufwand beantragt) 298,84 €



Die Tätigkeiten unter b. treten in Verbindung mrt a. Verbindungskabel immer im Zusammenhang mit der erstmaligen Bereitstellung und häufig mit Erweiterungsmaßnahmen für Kollokation auf. Das zuständige Ressort beauftragt hochbaulichen Maßnahmen sowie Gewerke für die Niederspannungsversorgung bei der STRABAG, begleitet die Vorhaben und führt die Abnahme durch. Analog fallen diese Tätigkeiten auch unter c. für die Bereitstellung von Raumlufttechnik an.

Die Positionen b. und c. sind prozessual abgrenzbar von a. und werden nur erhoben, wenn eine Beauftragung der STRABAG erforderlich ist.

Die Genehmigung der Anrechnung von Kosten für Einrichtungen oder Gewerke bei der Herrichtung und Erwerterung von Kollokation und Raumlufttechnik, soweit diese Leistungen für einen Carrier bereits erbracht wurden, die hierfür angefallenen Kosten aber nicht oder nicht vollständig wegen folgender Insolvenz bezahlt wurden.

1.1.3.2 Auftragsabwicklung und Fakturierung der Bauphase

Die Genehmigung der Abrechnung der Auftragsabwicklung und Fakturierung der Bauphase: Bearbeitungspauschale je erstmaliger Herrichtung, je Erweiterung sowie je Rückbau von Kollokation 172,61 €.

Für Raumlufttechnik beträgt die Bearbeitungspauschale je erstmaliger Herrichtung, je Erweiterung sowie je Rückbau 233,40 € (Realisierung Telekom, Eigenrealisierung, kurzfristige bauliche Maßnahmen für mobile Klimageräte) ..

1.1 .3.3 Begehung im Rahmen der erweiterten Abnahme

Genehmigung eines jeweils einmaliges Entgeltes in Höhe von166,64 €

Zur Erläuterung der beantragten Entgelte sind als Anlagen der überarbeitete Entwurf der Preisliste für den Räumlichen Zugang (Kollokation) und Raumlufttechnik sowie in der Leistungsbeschreibung im Teil Bauszugsweise die Ausschreibungstexte der Montageleistungen für Verbindungskabel HVt-ÜVt beigefügt.

Material einschließlich Logistik werden auch künftig nach Aufwand in Rechnung gestellt Materialpreise werden über Ausschreibungen ermittelt und sind sowohl regional als auch im Jahresverlauf sehr unterschiedlich. Durch die Ermittlung über Ausschreibungen ist darüber hinaus sichergestellt, dass das Material zu wirtschaftlich optimalen Konditionen bereitgestellt wird.

1.2 Kosten für Zählereichung

Abrechnung des im Rahmen einer Zählereichung vorzunehmenden Austauschs des Wechsel-/Orehstrornzählers nach Aufwand gemäß Preisliste Montage nach Aufwand, Stand 01. Januar 2008 (Arbeitsleistungen entsprechend der Qualifikation der Tätigkeit. Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel, Material).

1.3 Eskalationsprozess Raumlufttechnik

 Die Durchführung des Eskalationsprozesses nach Aufwand gemäß Preisliste Montage nach Aufwand, Stand 01 . Januar 2008 (Arbeitsleistungen entsprechend der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel (Software zur Berechnung von Klimamodellen u. Kühllasten), Material), sowie als einmalige Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung je Verfahren 172,73 €.

1.4 Begleitservice für Raumlufttechnik (Eigenrealisierung)

Entgelt für Begleitservice für Raumlufttechnik (Eigenrealisierung) nach Aufwand gemäß Preisliste Montage nach Aufwand, Stand 01 . Januar 2008 (Arbeitsleistungen entsprechend der Qualifikation der Tätigkeit. Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel, Material),

2 Laufende Entgelte

2.1 Monatliches Entgell für den Räumlichen Zugang (Kollokation)

  • Die Genehmigung der Nutzungsentgelte für die physische Kollokation und virtuelle Kollokation (Produktvariante Outdoor-Kabine): im Sinne vergleichbarer Kaltmiete für 2 qm bis 18 qm (bei nachgewiesenen Bedarf auch mehr) in ganzzahligen Quadratmeterschritten (kaufmännische Rundung bei Restflächen) zuzüglich 2 qm Verkehrsfläche (gemäß der als Anlage 1 b beiliegenden Preisliste), Service- (0,05 €/qm) und Nebenkostenpauschale (2,65 €/qm).

  • Die Genehmigung der Nutzungsentgelte für die Produktvariante virtuelle Kollokation (Produktvariante Outdoor-Box): im Sinne vergleichbarer Kallmiete für 6 qm je ÜVt-Gehäuse (telekomeigen) jedoch ohne Service- und Nebenkostenpauschale (gemäß der als Anlage 1 b beiliegenden Preisliste). Die Preisliste für alle Kollokationsstandorte ist dem Antrag als Anlage 1c - Preise für Kollokationsflächen - beigefügt.

2.2 Monatliches Entgelt für Teilklimatisierung (RLT)

Das monatliche Entgelt richtet sich nach der vereinbarten Mindestmietzeit. Das monatliche Entgelt beträgt für eine Mietzeitbindung von

5 Jahren204,86 € pro kW bestellter Entwärmungsleistung,
8 Jahren161,83 € pro kW bestellter Entwärmungsleistung und
10 Jahren147,49 € pro kW bestellter Entwärmungsleistung,
sowie  90,12 € pro kW bestellter Entwärmungsleistung,
nach Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit.


Das monatliche Entgelt der Positionen mit Mindestmietzeit enthält neben den Betriebskosten die Investitionen für die unmittelbar kälteproduzierenden Anlagenteile bei der Variante Teilklimatisierung (Klimagerät bei Lüftungsanlage, Innen- u. Außenteile bei Multisplrt-Anlage). Das monatliche Entgelt nach Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit enthält lediglich Betriebskosten.

2.3 Jährliches Entgelt für die laufende Bestandsführung und Fakturierung

Die Genehmigung der Abrechnung der laufenden Bestandsführung und Fakturierung der monatlichen Entgelte: Bearbeitungspauschale je Kollokation und Jahr 162,52 € und je Raumlufttechnik (Realisierung Telekom, Variante Teilklimatisierung ,) und Jahr 162,52 €.

Zur weiteren Erläuterung der Entgelte ist deren Herleitung aus den Kosten als Anlage 4 beigefügt. Des Weiteren sind die Preise der Deutschen Telekom für Kollokationen und Raumlufttechnik für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung als Anlage beigefügt.

Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungen gilt entweder die Preisliste Montage nach Aufwand, Stand 01. Januar 2008, (Anlage 1d). Ausführliche Erläuterungen zur Kalkulation der Kostenwerte der einzelnen Cluster sind in den Anlagen 5 und 6 enthalten.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-09-064 geführt.

Der Entgeltantrag kann in der BK-Geschäftsstelle der BNetzA, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 29.10.2009, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

 - BK 3a-09-064 -

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Stand: 28.12.2009

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