BK3-09-036
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltverfahren
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG auf Unterschreitung des Mobilfunkterminierungsentgeltes
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 09.06.2009 mit Beschluss vom 09.07.2009 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:
Der Beschluss BK 3a-09/003 vom 31.03.2009 wird dahin gehend geändert, dass das in Ziffer 1. genehmigte Entgelt unterschritten werden darf, wenn ein an eine geographische Rufnummer gerichteter Anruf terminiert wird.
BK3a-09/036
Stand: 12.02.2010