BK3-09-013 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügungen

Ergänzende Regulierungsverfügung im Bereich Markt Nr. 7  „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG

Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 eine ergänzende Regulierungsverfügung im Bereich Markt Nr. 7 „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG veröffentlicht.

Die Betroffene wird dazu verpflichtet, der Bundesnetzagentur gültige Verträge über Zugänge im Sinne von Ziffer 1. der Regulierungsverfügung BK 3b-08/019 vom 05.12.2008, veröffentlicht im Amtsblatt 24 / 2008 unter der Mitteilung 713, ohne gesonderte Aufforderung und in einer öffentlichen und einer vertraulichen Fassung vorzulegen, es sei denn, der jeweilige Vertrag liegt der Bundesnetzagentur bereits vor. 

Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Amtsblatt 24 / 2008 unter der Mitteilung 719 und im Internet veröffentlicht worden.


Anlage
Beschluss zu BK3b-09-013 R (pdf / 55 KB)

BK3b-09-013

Stand: 22.04.2009

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