BK3-09-013 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens wegen der Auferlegung von Verpflichtungen auf dem Markt für auf dem Markt Nr. 7 „Anrufzustellung in einzelnen Mobiltelefonnetzen“ betreffend die Telefónica O2 (Germany) GmbH & Co OHG

Nachfolgend werden gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 5 TKG die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zu dem im Amtsblatt 07/2009 vom 01.04.2009 als Mitteilung Nr. 234 sowie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlichten Entwurf einer Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telefónica O2 (Germany) GmbH & Co OHG veröffentlicht.

Nach Ablauf der einmonatigen Stellungnahmefrist, die am 22.05.2009 endete, ist eine schriftliche Stellungnahme zu dem Entscheidungsentwurf eingegangen, die nachfolgend abgedruckt wird.

Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahme aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit dieser im Lichte der Stellungnahme anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.

Im Anschluss an das Konsolidierungsverfahren ergeht die endgültige Regulierungsverfügung.

Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

                                                                                                          

Anlage
Ergebnisse Anhörungsverfahren Telefonica O2 (pdf / 38 KB)

BK 3b-09/013

Einleitung des Verfahrens

Stand: 22.04.2009

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