BK3-09-011 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

Ergänzende Regulierungsverfügung im Bereich Markt Nr. 7  „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Vodafone D2 GmbH

Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 eine ergänzende Regulierungsverfügung im Bereich Markt Nr. 7 „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Vodafone D2 GmbH veröffentlicht. 

Die Betroffene wird dazu verpflichtet, der Bundesnetzagentur gültige Verträge über Zugänge im Sinne von Ziffer 1. der Regulierungsverfügung BK 3b-08/017 vom 05.12.2008, veröffentlicht im Amtsblatt 24 / 2008 unter der Mitteilung 711, ohne gesonderte Aufforderung und in einer öffentlichen und einer vertraulichen Fassung vorzulegen, es sei denn, der jeweilige Vertrag liegt der Bundesnetzagentur bereits vor. 

Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Amtsblatt 24 / 2008 unter der Mitteilung 719 und im Internet veröffentlicht worden.

BK3b-09-011

Anlage
Beschluss zu BK3b-09-011 R (pdf / 55 KB)

Stand: 09.09.2009

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